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17. August 1992
Beschlossen am 17.8.1992 durch
die Gruendungsmitglieder des "Internet Privat"
Paragr. 1 Name, Sitz, Geschaeftsjahr:
Paragr. 2 Zweck des Vereins:
Der Verein bezweckt die Foerderung der privat betriebenen
Datenkommunikation. Dazu gehoert insbesondere:
Paragr. 3 Gemeinnuetzigkeit:
Paragr. 4 Mitglieder:
Mitglieder des Vereins koennen naturliche und juristische Personenwerden, die sich zu den Zielen des Vereins bekennen. Mitgliederhaben bei Beschluessen und Abstimmungen jeweils eine Stimme.
Paragr. 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft:
Paragr. 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder:
Paragr. 7 Mitgliedsbeitraege:
Mitglieder entrichten einen Beitrag, dessen Hoehe und Faelligkeitin einer von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnungfestgelegt ist.
Paragr. 8 Organe:
Paragr. 9 Mitgliederversammlung:
Paragr. 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung:
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist fuer alle Angelegenheiten zustaendig, die nicht durch dieseSatzung einem anderen Organ uebertragen sind. Sie hat insbesonderefolgende Aufgaben:
Paragr. 11 Ablauf der Mitgliederversammlung:
Paragr. 12 Vorstand:
Paragr. 13 Aufgaben des Vorstandes:
Paragr. 14 Praesidium:
Paragr. 15 Haftung:
Paragr. 16 Aufloesung:
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